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Diese Versteigerung ist ein Verkauf an den Meistbietenden. Die Gebote
werden ausschliesslich schriftlich eingereicht.
Diese Art von Versteigerung erlaubt es, den Wert einer Münze
besser festzulegen, was sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer
zu gute kommt, da die Wertschätzung durch Tausende von Lesern
erfolgt und nicht nur durch einen Spezialisten.
DATEN :
Die Hinterlegungen wurden am 30/06/2001 abgeschlossen ; der Versteigerungsschluss
ist für den 21/01/2002 vorgesehen ; die Verkaufsergebnisse werden
den Teilnehmern am 26/01/2002 zugeschickt, und die Deponenten werden
am 26/02/2002 bezahlt. Die unverkauften Münzen werden bis zum
17/02/2002 zum Mindestpreis angeboten.
AUSSTELLUNG :
Nach Erhalt des Kataloges können die Münzen, und dies ausschliesslich
auf Verabredung,
an Ort und Stelle, d.h. 36, rue Vivienne 75002 Paris, besichtigt werden.
KATALOG :
Die PHOTOS wurden direkt bei normalem Licht gemacht, die Grösse
entspricht der strikten Realität ohne jegliche Vergrösserung,
wie es bei manchen üblich ist. Eventuelle Vergrösserungen
sind als solche angezeigt.
Die BESCHREIBUNGEN wurden nach bestem "Wissen und Gewissen"
durchgeführt. Sie beinhalten alle Anmerkungen, die nicht nur
von aktuellen Sammlern sondern auch von Forschern oder zukünftigen
Numismatikern benötigt werden.
Viele Stücke dieses Verkaufs sind selten, sehr selten oder äusserst
selten. Diese Münzen werden bald zu Ihrer Sammlung gehören,
die entsprechenden Informationen werden jedoch für alle zugängig
sein.
Der ERHALTUNGSZUSTAND wurde streng beurteilt, um eine perfekte Übereinstimmung
mit der Realität zu gewährleisten.
Die REFERENZEN wurden gewählt, um die Münzen für den
Leser besser zu definieren.
Eine Bibliographie gruppiert alle benutzten Literaturen.
Die MINDESTPREISE wurden vom Deponenten auf unseren Rat hin festgelegt
und entsprechen einem Minimum.
Die SCHÄTZUNGEN sind für den Käufer ein Anhalt und
stellen einen Prognoseversuch des realisierten Preises dar. Eine glaubhafte
Schätzung oder "Quote" kann nur existieren, wenn die
Münze in ausreichenden Mengen auf dem Markt zu finden ist, um
die Nachfrage auszugleichen. Dies ist jedoch nicht der Fall, was eine
gewaltige Mehrheit der Münzen in MONNAIES XII betrifft, die seit
Jahren nicht zum Kauf angeboten wurden. Je seltener die Münzen
sind, um so grösser ist die Mögleichkeit, dass unsere Schätzung
viel zu niedrig ist ; sie stellt unter keinen Umständen ein Maximum
dar.
GEBOTE :
ABFASSUNG : Schreiben Sie Ihre Gebote so leserlich wie möglich
auf dem Gebotsbogen nieder, vorzugshalber in der Reihenfolge des Kataloges.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre genaue Postadresse, Telefon oder Fax
anzugeben, und vermerken Sie, ob Ihre Gebote, wenn notwendig, um 10,
20 oder 30 % erhöht werden müssen. Sie können soviel
Gebote angeben, wie Sie wünschen und eventuel ein Höchstbudget
vermerken. Bieten Sie nicht unter dem Mindestpreis, die Gebote werden
nicht berücksichtigt. Die Bieter sind persönlich für
die Zahlung verantwortlich, selbst wenn Sie für eine andere Person
gehandelt haben. Die Gebote sind fest und verbindlich. Unterzeichnen
Sie Ihren Gebotsbogen !
SENDUNG :
Schicken Sie uns Ihre Gebotsbogen wie Sie wünschen, jedoch so
schnell wie möglich aufgrund der Posttermine.... Um Verspätungen
durch die Post zu vermeiden, senden Sie vorzugshalber ebenfalls eine
Kopie per Fax an folgende Nummer : +33-1-42 36 66 38 oder per e-mail
: vso@cgb.fr. Wenn Sie wollen, dass Ihre Gebote erst nach Versteigerungschluss
gelesen werden , vermerken Sie es bitte auf dem Umschlag (CGF/VSO
ORDRES 36, rue Vivienne, F- 75002 PARIS), in welchen Sir nur Ihren
Gebotsbogen stecken.
ZUTEILUNG :
Jedes Los wird dem Sammler zugeteilt, der das höchste Gebot gemacht
hat. Er zahlt jedoch nur das nächst niedrigere Gebot zuzüglich
:
- 30 Francs für die Münzen unter 1.000 Francs
- 100 Francs für Münzen zwischen 1.001 und 5.000 Francs
- 250 Francs für Münzen zwischen 5.001 und 10.000 Francs
- 500 Francs für Münzen über 10.000 Francs,
ausser wenn die Differenz zwischen den beiden Geboten unter diesen
Beträgen liegt.
Falls es nur ein Gebot gibt, gleich in welcher Höhe, wird die
Münze zum Mindestpreis zugeteilt. Falls mehrere Gebote identisch
sind, wird das erst erhaltene Gebot berücksichtigt.
Die unverkauften Münzen werden nach Versand der Ergebnisse für
15 Tage zum Mindestpreis angeboten. Alle Gebote sind für die
Erstellung des Endpreises für gültig angenommen, selbst
wenn diese Gebote aus grund einer überschreitung des Budgets
für den Bieter nicht mehr berücksichtigt werden können.
ERGEBNISSE :
Die Ergebnisliste (realisierte Preise und unverkaufte Münzen)
wird den Bietern und den Kunden die uns darum gebeten haben geschickt.
Damit unsere Kunden die Gültigkeit der Ergebnisse überprüfen
können, stehen auf dieser Liste die realisierten Preise sowie
die Höchstgebote.
VERSAND :
Ausser für die 14 Länder der EWG, wo der Export ohne Schwierigkeiten
verläuft, beanspruchen die Formalitäten für andere
Länder, obwohl heute vereinfacht, unsererseits gewisse Aufwendungen.
Unsere ausländischen Kunden müssen uns so klar wie möglich
mitteilen, wo und auf welchem Wege Sie ihre Lose erhalten wollen,
und ob sie versichert sind oder nicht. Die Exportkosten fallen zu
Lasten des Käufers (minimum 50 Francs und maximum 500 Francs).
VERRECHNUNG :
Der Käufer erhält eine Rechnung, zusammen mit der Liste
der realisierten Preise, welche eine Pauschalbeteiligung an Verpackungs-,
Porto- und Versicherungskosten in Höhe von 50 Francs beinhaltet.
Diese Kostenbeteiligung wird nicht erhoben, falls die Lose an Ort
und Stelle abgeholt werden. Die Münzen werden per Einschreiben
oder Wertbrief nach Erhalt der Zahlung verschickt. Alle Münzen,
die 25 Tage nach Versand der realisierten Preise nicht bezahlt sind,
ausser vorheriger Vereinbarung mit dem Käufer, gelten als unverkauft.
GARANTIEN :
Wir garantieren die Echtheit der verkauften Münzen und ihre Übereinstimmung
mit den Beschreibungen. Wir garantieren die vollkommene Vertraulichkeit,
was die Identität der Käufer und ihre Gebote betrifft. Die
Höchstgebote werden jedoch in der Ergebnisliste vermekt.
Wir garantieren den Verkäufern die fristgerechte Zahlung ihrer
hinterlegten Münzen.
Die Verkaufsveranstalter behalten sich jedoch das Recht vor, Münzen
zum Depot sowie Kaufsgebote ohne Rechtfertigung zu verweigern.
BEANSTANDUNGEN :
Gerechtfertigte Beanstandungen werden bis zu fünf Tagen, nach
Erhalt der Münzen durch den Käufer, entgegengenommen.
RECHTSKLAUSEL :
Gerichtsstand ist Paris. Die Teilnehmer dieses Versandverkaufs unterwerfen
sich unbeschränkt den vorstehenden Verkaufsvorschriften. Nur
der französische Text dieser Vorschriften ist rechtskräftig.
Ein schriftliches Gebot gilt gleich als Einvertständniss mit
den Auktionbedingungen.
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